Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er sich gegenüber seinem Getreuen Johann von Finstingen (Johann herren zu Vinstingen), der in Irrungen mit Graf Emich von Leiningen und dessen Brüdern steht, verpflichtet hat, ohne Johanns Einwilligung mit den Grafen von Leiningen keine Sühne, Einung oder Rachtung einzugehen und keinerlei Gnade oder Freundschaft zu deren Vorteil zu beweisen, solange Johann für sich und wegen der Grafschaft Saarwerden im Streit mit der Gegenpartei steht. Sollte einer oder mehrere Grafen von Leiningen zum Feind Johanns werden oder umgekehrt, verspricht der Pfalzgraf ihm auf sein Ansinnen Hilfe, Rat und Beistand nach bestem Vermögen zu leisten. Darunter Vermerk, dass sich Johann von Finstingen in gleicher Weise gegen Kurfürst Friedrich verschrieben hat. Seine Urkunde datiert auf den 21.03.1463 (off mentag nach dem sontag letare) und liegt im Gewölbe auf der Burg [zu Heidelberg].

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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