Pfalzgraf Friedrich teilt dem Markgraf Albrecht von Brandenburg mit, dass Hans Schenck und Fritz von Zipplingen vor Graf Wilhelms von Otingen wegen seinen Untertanen Gotze von Allitzheim vor das Landgericht geladen und dass auf sein Verlangen, die Ladung abzutun und vor ihn zu weisen, der Landrichter Hans von Seckendorff geantwortet hätte, dazu habe er keine Vollmacht. Auf Grund seiner Reichsfreiheiten verlangt der Pfalzgraf nunmehr bestimmt, dss Gotze vor ihn gewiesen werde.

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Staatsarchiv Nürnberg