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Markgraf Friedrich VI. verschreibt der künftigen Gemahlin seines Sohnes Friedrich Magnus in dessen Namen außer dem herkömmlichen Wittum von 5.000 Reichstaler weitere 1.000 Reichstaler.
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Markgraf Friedrich VI. verschreibt der künftigen Gemahlin seines Sohnes Friedrich Magnus in dessen Namen außer dem herkömmlichen Wittum von 5.000 Reichstaler weitere 1.000 Reichstaler.