Heinrich von Zeiskam quittiert, dass Hans von Flersheim, Amtmann zu Kaiserslautern, anstelle seines Herrn Kurfürst Philipp von der Pfalz ihm die 50 Gulden Kaufgeld für seinen Teil an einer Forsthube zu Kaiserslautern bezahlt hat. Diesen Teil hatte Heinrich mit Zugehörde, Rechten und Gerechtigkeit für den genannten Betrag an den Kurfürsten verkauft.