Der Offizial des Kölner Dompropsts und Archidiakons teilt den Pfarrern in Rüthen (Ruden), Schmallenberg (Smalenburgh) und Hüsten (Hustene) und allen anderen Priestern der Kölner Diözese mit, ihm sei von Gerhard von Rammesberghe, Regularkanoniker des Klosters Varlar aus dem Prämonstratenserorden, der zum Propst der Nonnen in Oelinghausen (Olinchusen) gewählt worden sei, vorgetragen worden, der Propst Rutger sei verstorben. Daher hätten die Priorissa Gertrud und der Konvent, denen das Wahlrecht zustand, ihn zum Propst gewählt. Mit der Propstei in Oelinghausen sei seit mehr als 60 Jahren die Pfarrkirche in Altenrüthen (Aldenruden) verbunden. Seit undenklicher Zeit sei es so gehandhabt worden, daß nach dem Tod eines Propstes das Recht zur Präsentation eines Nachfolgers im Amt eines Pastors zu Altenrüthen an den Kölner Dompropst und Archidiakon dem Abt und Konvent zu Grafschaft zusteht. Um diese Präsentation habe er (Gerhard) Abt und Konvent in Grafschaft inständig ersucht. Der Abt habe aber ungerechtfertigter Weise diese Bitte verweigert. Dadurch sei dem Kloster Oelinghausen Unrecht zugefügt worden und großer Schaden erwachsen. Daher bitte er den Offizial als den Vertreter des Archidiakons jenes Ortes um Hilfe. Der Offizial fordert daher die Adressaten auf, den Abt und Konvent zu Grafschaft zu ermahnen, was gleichzeitig direkt durch diese Urkunde geschieht, innerhalb von sechs Tagen nach ihrer Aufforderung den Gerhard als Pastor von Altenrüthen zu präsentieren und dem Propst darüber eine besiegelte Urkunde auszustellen. Wenn das nicht geschieht, werde er selber die Einsetzung und Zulassung des Gerhard zur Pfarrei Altenrüthen vornehmen. Der Offizial trägt den Adressaten auf, sich zur Pfarrkirche in Altenrüthen zu begeben, das Volk an drei Sonn- oder Festtagen zusammenzurufen und dort Abt und Konvent sowie alle sonstigen zu zitieren, die Einspruch erheben und sich dem Gerhard entgegen stellen wollen. Diese sollen dann am Mittwoch nach dem Fest der Jungfrau Scholastika [d.h. am 12 Februar] gehört werden. Andernfalls werde er, gleichgültig ob sie kommen oder nicht, die Angelegenheit erledigen. Über die Ausführung des Auftrags sollen die Adressaten in einem besiegelten Schreiben berichten. Gegeben und geschehen 1348 Jan. 24 (in vigilia festi Conversionis sancti Pauli apostoli). Durch Johannes von Lippstadt (de Lippia).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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