Politische Aspekte des neuen kommunalen Finanzausgleichs
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D611006/203
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1961 >> Juli
22. Juli 1961
(O-Ton) Hermann Müller, Dr., FDP/DVP, Finanzminister von Baden-Württemberg, erläutert die Regierungsvorlage zu einem Gesetzentwurf über den kommunalen Finanzausgleich: Der Gesetzentwurf soll die finanzwirtschaftlichen Beziehungen des Landes zu den Gemeinden und Landkreisen neu ordnen / Damit genügt er der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Landes, die Aufgabenerfüllung dort zu sichern / Das Bekenntnis der Verfassung zu Wert und Leistung der kommunalen Selbstverwaltung / Die Gesetze von 1954 und 1958 waren vorbildlich / Statistik dazu / Auch wirtschaftlich leistungsschwächere Gemeinden müssen gesund und lebensfähig sein / Dann lassen sich das Wachstum großer wirtschaftlicher Ballungsräume einerseits und die Landflucht andererseits aufhalten / Erforderlich ist die Vereinfachung des Verwaltungsaufwands / (7'23)
(O-Ton) Hugo Geisert, MdL, CDU, Buchen: Die Kommunen können dem Gesetzentwurf nach bei vernünftiger Haushaltsführung und sinnvoller Planung ihre großen Aufgaben in echter Selbstverwaltung und im Rahmen der Gesetze erfüllen / Auch die Steuerzahler müssen den Gesetzentwurf als guten Finanzausgleich bezeichnen / (2'17)
(O-Ton) Kurt Angstmann, MdL, SPD, Mannheim: Stimmt im Prinzip dem Gesetzentwurf zu / Dank dem Steuerzahler, der das Treffen so günstiger Regelungen erst ermöglicht / (1'54)
(O-Ton) Karl Frank, Dr., MdL, FDP/DVP, Ludwigsburg: Seine Fraktion bejaht die Grundtendenz des Gesetzes, den kleinen Gemeinden zu helfen / Dies soll der Landflucht entgegen wirken / Es soll allerdings keine Nivellierung geben / Man würde jeder Gemeinde die Initiative zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung nehmen / (2'51)
(O-Ton) Eduard Fiedler, MdL, GB/BHE, Korntal: Die größte Gefahr für die Durchführung des Finanzausgleichs liegt nicht in der Verminderung des Steueraufkommens, sondern in Veränderungsbemühungen von Seiten des Bundes / Der BM für Finanzen und sein Staatssekretär weisen bei jeder Gelegenheit auf die Unhaltbarkeit der jetzigen Situation hin / Es besteht Gefahr, dass die Länder überfahren werden / (1'18)
(O-Ton) Hugo Geisert, MdL, CDU, Buchen: Die Kommunen können dem Gesetzentwurf nach bei vernünftiger Haushaltsführung und sinnvoller Planung ihre großen Aufgaben in echter Selbstverwaltung und im Rahmen der Gesetze erfüllen / Auch die Steuerzahler müssen den Gesetzentwurf als guten Finanzausgleich bezeichnen / (2'17)
(O-Ton) Kurt Angstmann, MdL, SPD, Mannheim: Stimmt im Prinzip dem Gesetzentwurf zu / Dank dem Steuerzahler, der das Treffen so günstiger Regelungen erst ermöglicht / (1'54)
(O-Ton) Karl Frank, Dr., MdL, FDP/DVP, Ludwigsburg: Seine Fraktion bejaht die Grundtendenz des Gesetzes, den kleinen Gemeinden zu helfen / Dies soll der Landflucht entgegen wirken / Es soll allerdings keine Nivellierung geben / Man würde jeder Gemeinde die Initiative zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung nehmen / (2'51)
(O-Ton) Eduard Fiedler, MdL, GB/BHE, Korntal: Die größte Gefahr für die Durchführung des Finanzausgleichs liegt nicht in der Verminderung des Steueraufkommens, sondern in Veränderungsbemühungen von Seiten des Bundes / Der BM für Finanzen und sein Staatssekretär weisen bei jeder Gelegenheit auf die Unhaltbarkeit der jetzigen Situation hin / Es besteht Gefahr, dass die Länder überfahren werden / (1'18)
0:18:28; 0'18
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg
Baden-Württemberg; Kommunale Selbstverwaltung
Baden-Württemberg; Kommunaler Finanzausgleich
Verfassung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ