Georg Bertram Siberberg, Bürgermeister der Stadt Hattingen, macht bekannt, dass ihn Abt Johann nach dem Tod des ersten Bürgermeisters von Hattingen Johann Heinrich Märker zugunsten von Bürgermeistern, Rat und Gemeinde der Stadt mit dem Gut Schrepping samt allem Zubehör im Kirchspiel Hattingen zu Dienstmannsrecht belehnt hat. Er hat eidlich gehuldigt und zugesichert, das Gut nicht zu verkaufen, zu versetzen oder zu zersplittern. Beim Tod des Lehnsträgers ist ein Heergewäte von 7 Talern fällig. Zeugen: Johann Everhard Dingerkus, Rat und Kanzleidirektor des Abts und Ludger Albert Lauten, Rat und Kanzleisekretär des Abts. - Or., Petschaft und Unterschrift