Zwischen Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm sowie den Pfarrkirchenbaupflegern in Ulm auf der einen Seite und dem kaiserlichen und königlichen Rat Johann Baumgartner von Baumgarten, derzeit Inhaber der Herrschaft Erbach [Alb-Donau-Kreis], auf der anderen Seite ist es zu Streitigkeiten wegen einer Kaplanei im Ulmer Münster gekommen. Diese Kaplanei hat vorzeiten der Ulmer Bürger Johann Nachbauer gestiftet und mit jährlichen Einkünften in Höhe von 15 Gulden, 15 Imi Fesen, 15 Imi Roggen und 15 Imi Hafer dotiert. Diese Einkünfte gefallen von Gütern, die in der Herrschaft Erbach liegen. Das Patronatsrecht für diese Kaplanei sollte von den männlichen Nachkommen der Familie Nachbauer und nach deren Aussterben vom Rat der Stadt Ulm ausgeübt werden. Daher fordern der Rat und die Baupfleger diese Einkünfte für das Ulmer Münster. Dagegen verweigert Johann Baumgartner deren Lieferung, da er das Patronatsrecht für die Pfründe von der Familie Nachbauer käuflich erworben hat und die Stiftung im Ulmer Münster auch nicht mehr gemäß den Bestimmungen des Stifters ausgeführt wird. Da beiden Parteien aber an einem gutnachbarlichen Verhältnis gelegen ist und sie kostspielige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden wollen, haben sie beschlossen, diesen Streit unter Vermittlung der Gesandten der Städte Straßburg [Frankreich], Augsburg, Frankfurt und Konstanz Ulman Böcklin von Böcklinsau, Michael Han, Matthäus Langenmantel, Sebastian Seitz, Orig von Mülen, Daniel zum Jungen, Konrad Zwick und Matthäus Molckenburg, die sich derzeit zu Verhandlungen in Ulm aufhalten, durch einen Vergleich beizulegen. Dieser bestimmt, dass der Rat der Stadt Ulm und die Baupfleger das der Kaplanei gehörende Haus in Ulm für das Ulmer Münster in Besitz nehmen können. Außerdem wird Johann Baumgartner dem Rat und den Baupflegern einmalig 640 Gulden, den Gulden zu 16 Batzen oder 64 Kreuzer gerechnet, bezahlen, womit alle Forderungen an ihn abgegolten sein sollen. Dagegen kann er die Güter und Einkünfte sowie das Patronatsrecht für die Kaplanei behalten. Hinsichtlich eines jährlichen Zinses von 2 Gulden für einen Jahrtag, der ebenfalls von der Herrschaft Erbach gefällt, wurde vereinbart, dass dieser Zins mit der Zahlung der 640 Gulden als abgelöst gelten soll und daher künftig nicht mehr zu entrichten ist. Johann Baumgartner wird dem Rat und den Baupflegern auch alle Urkunden, die das Pfründenhaus in Ulm betreffen und sich in seinem Besitz befinden, übergeben. Beiden Parteien haben diesen Vergleich angenommen.