Papst Eugen IV. teilt dem Abt des Benediktinerklosters St. Gallen [Schweiz] sowie dem Domdekan zu Konstanz mit, dass zwischen Abt Friedrich [von Wartenberg] und dem Konvent des Benediktinerklosters Reichenau ("monasterii sancti Marci Augiemaioris") [Lkr. Konstanz] auf der einen Seite sowie Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm auf der anderen Seite schon seit längerem Streitigkeiten wegen der Besitzungen, Gerechtsame und Einkünfte des Klosters in Ulm und Umgebung anhängig sind. Nachdem trotz vieler Kommissionen keine Einigung zwischen den Parteien erzielt werden konnte, haben nun auf Betreiben des Römischen Königs Friedrich III. Markgraf Albrecht von Brandenburg und andere Fürsten einen Kompromiss ausgehandelt, dem beide Parteien zugestimmt haben. Danach tritt das Kloster Reichenau alle seine Besitzungen, Gerechtsame und Einkünfte in Ulm und Umgebung an die Stadt Ulm ab, wofür diese ihr 25.000 rheinische Gulden bezahlt. König und Kloster Reichenau haben nun den Papst um Bestätigung dieses Vertrages und der Übereinkunft gebeten. Papst Eugen IV. befiehlt daher dem Abt von St. Gallen und dem Konstanzer Domdekan, die Angelegenheit zu untersuchen. Sofern es sich dabei herausstellt, dass keinerlei rechtliche Gründe gegen den Vertrag sprechen, sollen sie diesen kraft der ihnen vom Papst erteilten Vollmacht bestätigen und die Besitzungen, Gerechtsame und Einkünfte des Klosters Reichenau in Ulm und Umgebung an die Stadt Ulm übertragen.