Bischof Johann zu Worms beurkundet, dass ihm von Kurfürst Philipp von der Pfalz und seinen Erben der pfalzgräfliche Teil zu Ladenburg gegen eine Gült über 50 Gulden, abzulösen mit 1.000 Gulden, verpfändet wurde. Die darüber um den 13.12.1489 ausgefertige (umb Lucie in anno domini millesimo quadringentesimo octuagesimo nono ungeverlich versigelt und uffgericht) Verschreibung, woran die Siegel des Kurfürsten, der Stadt Ladenburg als Mitschuldner und anderer Bürgen hingen, wurde jedoch verlegt, ging verloren und konnte trotz intensiver Suche nicht wiedergefunden werden, weshalb der Kurfürst nun eine andere Verschreibung darüber mit dem Datum 13.12.1489 (uff sant Lucien dag anno domini millesimo quadringentesimo octuagesimo nono) ausgestellt hat. Bischof Johann versichert, dass er von dem Verlust des ersten Briefs wisse und daraus dem Kurfürsten und seinen Erben kein Schaden entstehen soll, wenn dieser wiedergefunden würde, zumal der erste Brief hiermit nichtig sein soll.