Ammann, Richter, Rat und Bürgerschaft der Stadt Ulm haben sich Kaiser Ludwig dem Bayern unterworfen. Auf Fürsprache des Hauptmanns in Oberbayern Graf Berthold von Graisbach [Gde. Marxheim/Lkr. Donau-Ries] und Marstetten [Gde. Aitrach/Lkr. Ravensburg] genannt von Neuffen ("Nyffen") [Ruine Hohenneuffen bei Neuffen/Lkr. Esslingen] hat der Kaiser sie wieder in seine und des Reiches Gnade und Huld aufgenommen, und zwar unter den folgenden Bedinungen: - Die von der Bürgerschaft eingerichteten Zünfte werden abgeschafft. Neue Zünfte dürfen nur mit Zustimmung des Kaisers eingerichtet werden. - Der Graf von Neuffen oder wen der Kaiser sonst als seinen Pfleger oder Vogt in Ulm einsetzt darf an einem beliebigen Ort in der Stadt eine Burg oder Festung bauen. Außerdem darf er ein oder zwei Stadttore befestigen und bemannen. - Dem Kaiser oder seinem Pfleger steht das Recht zu, den Rat und die Richter der Stadt ein- oder abzusetzen, insbesondere wenn Rat und Richter gegen das Recht sowie den Kaiser und das Reich handeln. - Wer sich gegen den vom Grafen von Neuffen oder von einem anderen in kaiserlichem Auftrag eingesetzten Rat und die Richter vergeht, der soll vom Kaiser oder seinem Pfleger bestraft werden. - Der Graf von Neuffen oder wen der Kaiser an seiner Stelle zu seinem Pfleger in Ulm bestellt verwahrt die Schlüssel zu allen Toren der Stadt. - Der Graf von Neuffen oder wer sonst vom Kaiser zum Pfleger bestellt wird hat die Aufsicht über die Sturmglocke. - Der derzeitige und jeder künftige Ammann besitzen alle Rechte, die einem Ammann in Ulm nach altem Herkommen zustehen. Die Aussteller verpflichten sich, diese Bedingungen und Artikel einzuhalten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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