König Karl IV. erweist den Bürgern der Stadt Nürnberg die Gnade, dass diese und all ihr Gut weder für ihm und die nachfolgenden römischen Könige und Kaiser noch für das Reich irgend jemands Pfand sein, und alle wider dieses Gebot vorgenommenen Pfändungen als Raub behandelt werden sollen. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg