Vor den Stadtgerichtsassessoren Alois Wagner und Mathias Rosmann, Lic. beider Rechte, haben der Mainzer Bürger und Handelsmann Georg Ludwig Kayser ("Kaiser") und dessen Ehefrau Aloisia, geb. Wolff sowie der Gräflich Sickinginsche Rentmeister Josef Hilbert als Subdelegierter des "Hauptmandatarius", des Gräflich Sickingenschen Amtmanns Herrn Foerstner, angezeigt, dass Graf Wilhelm von Sickingen den Eheleuten Kayser seinen auf dem Karmeliterplatz liegenden Hof nach einem außergerichtlich geschlossenen und in Abschrift ad acta gegebenen Kontrakt für 16.000 fl zuzüglich 550 fl Schlüsselgeld und 600 fl "Trankgeld", zusammen 17.150 fl., verkauft hat. Der Rentmeister hat in Abschrift die Urkunde vom 7. August 1797 übergeben, in der Graf Franz von Sickingen seinen "agnatischen Consens" zum Verkauf erteilt hat. Hinsichtlich der Bezahlung des Kaufschillings hat Rentmeister Hilbert erklärt, dass die Eheleute Kayser am 24. September 1797 an das Bankhaus Metzler ("Mezlersche Wechselhaus") zu Frankfurt 14.000 fl angewiesen haben. Außerdem bleiben beim Käufer "wegen der vermittels requisition der oberrheinischen Reichsritterschaft von Schuzbrett contra Grafen von Sickingen gemachten Ansprüchen" 2285 fl 54 xr sowie "wegen angeblichen von dem Vizedomamte dahier aus der Stadtkasse bestrittenen Einquartirungskosten" 259 fl 2 xr in Verwahr liegen. Darüber hinaus hat Rentmeister Hilbert bestätigt, 600 fl empfangen zu haben. Den Rest in Höhe von 5 fl 4 xr hat der Käufer am heutigen Tag vor dem Stadtgericht in bar erlegt, so dass der komplette Kaufschilling bezahlt ist und dem am 26. August 1797 ergangenen Bescheid des Stadtgerichts Genüge getan ist. Käufer und Verkäufer verzichten auf alle ihnen rechtlich zustehenden Einreden und haben das darüber erstellte Protokoll eigenhändig unterschrieben. "So geschehen Mainz den 5ten April 1798" in Anwesenheit des Stadtgerichtsschreibers Danton ("D'Anton"). Ankündigung der Petschafte und der eigenhändigen Unterschriften der beiden Assessoren.

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