Klage wegen unrechtmäßiger Versagung der Einsicht in das Zeugenprotokoll des verstorbenen Stadtsekretärs der Stadt Neuss im Streit des Appellanten ./. Philipp Ebel und Nicolaus Witten, wegen Gefangennahme und Beschlagnahmung des Vermögens des Appellanten in Neuss trotz angebotener Kaution und Bürgschaft, wegen anschliessender Vertreibung, Gefangennahme durch das Gericht Dormagen auf Veranlassung des Neusser Rats und Festnahme durch das Gericht Grimlinghausen, sodann Forderung aufAufhebung eines Arrests auf eine später geleistete Bürgschaft, auf freien Zugang zur Stadt Neuss, Erstattung von dreimal 2000 Gulden (Neuss, Dormagen, Grimlinghausen) als Entschädigung wegen der zugefügten Injurien und unverschuldeten Haft sowie auf Wiederherstellung seiner Ehre und auf Freilassung seines Sohnes Wilhelm durch das Gericht Dormagen. Ausgangspunkt des Prozesses war ein Rechtsstreit des Appellanten mit Reinhard Schneider aus Koblenz wegen einer Weinlieferung, den Faßbender aufgrund von Zeugenaussagen der Neusser Ratsmitglieder Philipp Ebel und Nicolaus Witten vor dem kurfürstlichen Hohen Gericht zu Neuss verlor. Faßbender forderte sie vor Bürgermeister und Rat auf, ihre Aussagen zu revidieren, da sie falsch seien. Als er in drei Jahren nichts erreichte, wandte er sich an den Erzbischofvon Köln, der aufEinspruch des Rats die Sache jedoch nach Neuss remittierte. Wegen Beleidigung und Schmähungen des Rats wurde Faßbender zunächst in den Turm gesteckt, Weihnachten 1564 wurde sein Vermögen beschlagnahmt, und schließlich wurde er aus der Stadt vertrieben.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner