Die Jesuiten-Collegien zu Köln und Düsseldorf vergleichen sich hinsichtlich des Unterhalts der Ordensbrüder, welche aufgrund der päpstlichen Bulle die Pfarre zu Honnef zu verwalten haben, dahin, dass dem Rektor zu Düsseldorf und dessen Nachfolger die Collation der Filiale Aegidienberg als dem pastor habitalis verbleibt, demselben auch die von dem P. Provinzial zu bestimmenden beiden Priester für die Pfarre und Vikarie zu Honnef subordiniert sein sollen, wogegen dem Kölner Collegium das Pastoratsgebäude daselbst mit allen Einkünften cediert wird und dieses dagegen für den Unterhalt der beiden Geistlichen und die Bestreitung der Kosten der von denselben benachbarten und befreundeten Geistlichen geleisteten Gastfreundschaft übernimmt. Schließlich werden die beiden Geistlichen obliegenden kirchlichen Funktionen näher bestimmt. Ita conventum ordinatumque Coloniae 20. Decembris 1728. (L. S.) (gez.) Hermannus Wesseling S. J. p. t. Provinc. ad Rhen. Infer. m. p. (L. S.) Joannes Wolf S. J. p. t. Rector m. p.