Hans und Ludwig Viener, Brüder, beide B. zu Urach, wegen unerlaubten Fischens gef., jedoch auf ihr und ihrer Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., auf Ostern (16. Apr.) eine Geldstrafe von je 20 fl zu bezahlen, schwören U. Sie stellen 3 Bürgen, die sich bei Übertretung dieser Verschreibung verpflichten, unverzüglich 100 lb h LW zu bezahlen und dafür ihre liegenden und fahrenden Güter unterpfandsweise einsetzen. - Bürgen: 1) Jörg Metzger 2) Melchior Lamparter 3) Gall Stoll, ihre Brüder, Schwäger und Freunde.