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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz legt drei Streitpunkte zwischen Hans von Berlichingen, dem Sohn des verstorbenen Ritters Dieter von Berlichingen, und Philipp von Seldeneck bei: 1.) Philipp von Seldeneck hatte 1473 den Hans von Berlichingen gefangen genommen. Die Fehde hatte zuvor durch einen Boten mittels Feindbriefes nach Dörzbach ("Dorczbach"), wo sich Hans eben aufhielt, angesagt. Berlichingen behauptet, ihm sei der Fehdebrief nicht zugekommen; er habe überhaupt geglaubt, die der Fehde zu Grunde liegende Misshelligkeit sei schon bei der Einnahme von Dörzbach beigelegt worden. 2.) Beide hatten zu Mosbach ("Maspach") Worte miteinander gewechselt, durch die jeder sich an seiner Ehre gekränkt glaubte. 3.) Hans von Berlichingen erhebt Ansprüche auf Rengershausen; der Kurfürst entscheidet, Philipp von Seldeneck soll im Besitz dieses Ortes bleiben, bis Berlichingen seinen Anspruch besser nachweise. Den gefangenen Schultheißen von Rengershausen habe Berlichlingen einstweilen freizulassen. Der Aussteller siegelt mit seinem Sekretsiegel. "Datum Heydelberg uff mitwoch nach dem sontag Reminiscere" 1476.

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Landesarchiv Speyer
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