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Das Gericht zu Oberkirch erteilt dem Kloster Allerheiligen die Einweisung in Güter zu Ringelbach und im hinteren Buch, auf seine Klage gegen den zur Zeit nicht im Land weilenden Hans Länsmann, wegen verfallener Zinsen.
Das Gericht zu Oberkirch erteilt dem Kloster Allerheiligen die Einweisung in Güter zu Ringelbach und im hinteren Buch, auf seine Klage gegen den zur Zeit nicht im Land weilenden Hans Länsmann, wegen verfallener Zinsen.