Kurfürst Philipp von der Pfalz und Otto II. von Pfalz-Mosbach bekunden, dass sich ihre Muhme Dorothea, Gräfin von Rieneck und Witwe von Leuchtenberg, mit Graf Erasmus von Wertheim (Asmus graven zu Wertheim) verehelicht hat, was sie nach Ansicht der Aussteller "iren kynden zu gut" nicht hätte tun sollen. Als Vormunde und Schirmherren bewilligen Philipp und Otto dennoch auf Rat ihrer Räte und Gott zu Ehre die Ehe gemäß folgender Artikel: [1.] Weil Graf Erasmus nichts anderes als ein Leibgedinge "und das er noch von siner muter wartend ist" in die Ehe zubringt, mag Dorotha ihm Widerlage und Morgengabe auf Schloss, Amt und Stadt Lauda (Luden) anweisen, wobei "das doch alles" nicht über 10.000 Gulden betragen soll. [2.] Dorothea soll ihrem Sohn, Landgraf Johann [IV. von Leuchtenberg], Schloss und Stadt Grünsfeld (Grunßfelt) als Eigengut übertragen und die Untertanen um Huldigung gegenüber Johann anweisen, wobei sie auf Lebtag ihren Wohnsitz mit zugehörigen Nutzungen zu Grünsfeld nehmen mag. [3.] Zeugen Erasmus und Dorothea miteinander Erben, soll nach ihrem Tode Grünsfeld zuvorderst an Johann fallen, das restliche Erbe sodann gleichmäßig mit den Kindern aus zweiter Ehe aufgeteilt werden. Stirbt Dorothea ohne Kinder aus der Ehe mit Graf Erasmus, soll dieser in der angewiesenen Widerlage und Morgengabe auf Lebtag sitzen bleiben, nach seinem Tod soll dergleichen an Landgraf Johann fallen. Löst Johann diese Summe zuvor ab, soll Erasmus sie mit dessen Zustimmung auf sichere Gülten und Gefälle anweisen. [4.] Dorothea soll ihre Tochter [Amalie] die nach Böhmen vermählt ist, mit Kleinodien und Kleidung versehen und ihre jüngste Tochter [Elisabeth] verheiraten und aussteuern, wobei diese einen Verzicht auf alles väterliche und mütterliche Erbe erklären soll. [5.] Dorothea behält sich vor: das von Vater und Mutter geerbte Silbergeschirr sowie 500 Gulden von den Renten und Gefälle des Schlosses zu Lauda (Luden) für die Stiftung eines Seelgeräts. [6.] Erasmus und Dorothea sollen Grünsfeld und Lauda nicht veräußern oder verpfänden, ihr Sohn Johann soll von den Nutzungen und Gefällen jährlich zu Weihnachten 150 Gulden erhalten. [7.] Stirbt Dorothea vor Erasmus, soll dieser 1/3 der Fahrhabe, ihr Sohn Johann 2/3 erhalten. Dorothea soll auf alle Besitzungen und Rechte in der Landgrafschaft Leuchtenberg verzichten und sie an Johann übergeben. Landgraf Johann soll alle zu Grünsfeld gehörigen Lehen verleihen, Graf Easmus die Lehen zu Lauda, solange dasselbe nicht abgelöst ist und Dorothea lebt. [8.] Dieser Vertrag soll unschädlich der Verpfändung und Wiederlösung von Lauda sein. Sollten die Aussteller Lauda lösen, soll das Geld mit Zustimmung aller Parteien angelegt werden. Erasmus von Wertheim und Dorothea von Rieneck versichern die Einhaltung aller Artikel der Heiratsberedung und kündigen ihre Siegel an. Zu größerer Sicherheit bitten sie Landgraf Johann [IV.] von Leuchtenberg und Ludwig [II.] von Isenburg, Graf zu Büdingen, um Besiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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