Margarethe von Haeff erwirkt ein RKG- mandatum cassatorium et revocatorium gegen die auf Befehl der kurfürstlichen Regierung zu Emmerich aufgenommene Revision eines 1622 zugunsten ihres verstorbenen Ehemanns, Heinrich Vergeist, ergangenen Urteils des Klevischen Hofgerichts. Das Urteil sei in rem iudicatam ergangen; das Rechtsmittel der Revision sei in diesem Fall mit einem Streitwert von 2000 Klevischen Talern bzw. 1000 Goldgulden nicht zulässig, da die für eine Appellation an das RKG erforderliche Summe deutlich überschritten werde. Die Kurfürstliche Regierung zu Emmerich behauptet dagegen, daß der Streitwert nur einen Betrag von 666 Klevischen Talern erreiche und das Urteil somit nicht appellabel sei. Heinrich Vergeist habe zudem in die Revision eingewilligt und der Versendung der Akten an die Universität Köln zugestimmt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner