Margarethe von Haeff erwirkt ein RKG- mandatum cassatorium et revocatorium gegen die auf Befehl der kurfürstlichen Regierung zu Emmerich aufgenommene Revision eines 1622 zugunsten ihres verstorbenen Ehemanns, Heinrich Vergeist, ergangenen Urteils des Klevischen Hofgerichts. Das Urteil sei in rem iudicatam ergangen; das Rechtsmittel der Revision sei in diesem Fall mit einem Streitwert von 2000 Klevischen Talern bzw. 1000 Goldgulden nicht zulässig, da die für eine Appellation an das RKG erforderliche Summe deutlich überschritten werde. Die Kurfürstliche Regierung zu Emmerich behauptet dagegen, daß der Streitwert nur einen Betrag von 666 Klevischen Talern erreiche und das Urteil somit nicht appellabel sei. Heinrich Vergeist habe zudem in die Revision eingewilligt und der Versendung der Akten an die Universität Köln zugestimmt.
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Margarethe von Haeff erwirkt ein RKG- mandatum cassatorium et revocatorium gegen die auf Befehl der kurfürstlichen Regierung zu Emmerich aufgenommene Revision eines 1622 zugunsten ihres verstorbenen Ehemanns, Heinrich Vergeist, ergangenen Urteils des Klevischen Hofgerichts. Das Urteil sei in rem iudicatam ergangen; das Rechtsmittel der Revision sei in diesem Fall mit einem Streitwert von 2000 Klevischen Talern bzw. 1000 Goldgulden nicht zulässig, da die für eine Appellation an das RKG erforderliche Summe deutlich überschritten werde. Die Kurfürstliche Regierung zu Emmerich behauptet dagegen, daß der Streitwert nur einen Betrag von 666 Klevischen Talern erreiche und das Urteil somit nicht appellabel sei. Heinrich Vergeist habe zudem in die Revision eingewilligt und der Versendung der Akten an die Universität Köln zugestimmt.
AA 0648, 244 - V 403
AA 0648 Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht
Reichskammergericht, Teil X: Prozessakten des Hauptstaatsarchivs Düsseldorf im Rijksarchief Maastricht >> 20. Buchstabe V
1627-1634 (1622-1630)
Enthaeltvermerke: Kläger: Margarethe von Haeff, Witwe des Heinrich Vergeist, Nijmegen (Nymwegen) Beklagter: Johann Thonnis, Gennep, und Kons.: Kurfürstliche Kanzler und Räte zu Kleve und Emmerich Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Schaumberg 1627 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Philipp Bohn (1627) (für die Regierung zu Emmerich) - Dr. Heinrich Eyling 1627 (für die Kurfürstlich Brandenburgischen, Pfalz-Neuburgischen, Klevischen und Märkischen Räte) - Dr. Johann Philipp Bohn 1628 (für Kurfürst Georg Wilhelm bzw. seine Regierung zu Emmerich) Prozeßart: Mandati cassatorii et revocatorii s.c. et executoriales c.c. Instanzen: RKG 1627-1634 (1622-1630) Beweismittel: Urteil des Klevischen Hofgerichts in Sachen Johann Thonnis und Kons. ./. Heinrich Vergeist, 1622 (Q 2). Urteil der Schöffen von Gennep in der auf kurfürstlichen Befehl verhandelten Revisionssache Johann Thonnis ./. Heinrich Vergeist und Heinrich Pahr, 1626 (Q 4-5). Forderung und Anspruch des Johann Thonnis gegen Margarethe von Haeff vor dem Gericht der Stadt Nijmegen, o.D. (Q 11). Auszug aus der Klevischen Hofgerichtsordnung betreffend die Revision der Akten und der gesprochenen Urteile, o.D. (Q 12). Beschreibung: 2 cm, lose, 48 Bl., Q 1-19; die Originalurkunde Q 2 wurde der Akte entnommen.
Sachakte
Sonstiges: Für die Nutzung gesperrt bis 9999
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:20 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
- Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik)
- 1. Behörden und Bestände vor 1816 (Tektonik)
- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht, Maastricht AA 0648 (Bestand)
- 20. Buchstabe V (Gliederung)