Erbstreit der Familie Schreiber; Kaution für die Übernahme der Kellnerei zu Kerpen und Lommersum
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GerKer, 575
GerKer Schöffengericht Kerpen
Schöffengericht Kerpen >> 1 Zivilsachen >> 1.2 Erb- und Besitzstreitigkeiten
1671 - 1673
Enthält: Heinrich Siegers und seine Brüder Christian und Theodor streiten nun gegen die Erben Schreibers, vertreten durch ihre Vormünder Caspar Friedrich Hansonis und Clara Capuana, um das Erbe des Theodor Schreibers d. Ä., des Großvaters von Heinrich Sieger und ehemaligen Statthalters in Kerpen und Lommersum, das über Theodor Schreiber d. J. auf Theodor Fischbach übergegangen und nach dessen Tod an seinen Halbbruder Heinrich Sieger gekommen ist. Vor allem geht es um die Schulden, die seit 1667 (seit dem Tod Fischbachs) aufgelaufen sind. Die Kläger fürchten, dass, wenn die Schulden gegen den Wert der Güter aufgerechnet ("balancirt") würden, nicht mehr viel übrig bleibt, und fordern ("wollen die Herren Scheffen hiemitten gewarnet haben"), keine Taxierung vorzunehmen oder Versetzung zuzulassen, die zu ihrem Schaden gereichen würde. Der Streit löst sich indes von selbst, als Heinrich Sieger bald darauf stirbt. Am 16.3.1673 übernehmen Johann Adolf Schreiber und seine Brüder und Schwestern die Erbgüter, die im dazugehörigen Protokoll über die Besitzergreifung (den "Actus apprehensionis possessionis") genau beschrieben werden. Für Johann Adolf Schreiber ist dies die Voraussetzung dafür, dass er zur Übernahme des Amts eines Kellners für Kerpen und Lommersum eine Kaution von 1000 Rtlr - 500 Rtlr auf den Angelsteiner Hof in Lommersum und 500 Rtlr auf seinem Kindteil zu Kerpen - vorlegen kann.
Schriftstücke: 3
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:54 MEZ