Wimpfen: Johann Graf v. Sulz, Hofrichter Kaiser Friedrichs zu Rottweil, vidimiert und bestätigt durch Verlesen am heutigen Gerichtstag [Datum der Ausstellung] auf die durch ihren Beauftragten vorgebrachte Bitte des Bürgermeisters und Rats der Stadt Wimpfen zwei Urkunden von Kaiser Karl von 1373 März 13 über den Gerichtsstand der Stadt bei Streitigkeiten mit anderen, [vgl. 241/128] und Kaiser Friedrich von 1442 Juli 16 [vgl. 241/253], der der Stadt alle Privilegien, Freiheiten und Rechte bestätigt.