Sitzungen des "Düsseldorfer Kreises": Bd. 6
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BArch B 347/308
BArch B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz >> B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit >> Allgemeine Angelegenheiten des Datenschutzes >> Zusammenarbeit, Sitzungen, Arbeitskreise >> Organsisation der obersten Aufsichtsbehörden zur Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich.- "Düsseldorfer Kreis" >> Sitzungen des "Düsseldorfer Kreises"
1981
Enthält:
Sitzung der für den Datenschutz zuständigen Länderreferenten ("Düsseldorfer Kreis") am 3. und 4. Febr. 1981 in Münster mit den Tagesordnungspunkten (TOP):
2. Verband der Handelsauskunfteien;
3. Datenschutzklausel in Bausparverträgen (Einwilligung, Benachrichtigung);
4. Datenübermittlung durch die SCHUFA an Wohnungseigentümer zum Zwecke der Überprüfung der Bonität von Mietern;
5. Datensammlungen bei Vermieter- oder Mieterorganisationen über Vergleichswohnungen;
6. Stellung des Betriebsrats;
7. Datenschutz und Publizistik;
8. Veröffentlichung personenbezogener Daten in Adressbüchern in nach Straßen und Hausnummern sortierter Form;
9. Datenschutzrechtliche Beurteilung der sog. "Rennlisten" in der Versicherungswirtschaft;
10. Privatärztliche und -zahnärztliche Verrechnungsstellen e. V.;
11. Aufbewahrung von Konsolprotokollen;
12. Schwarzfahrerdatei;
13. Programmierte Unterweisung zur Datensicherung;
14. Erhebung von Kosten für die Aufsichtsprüfungen durch die Aufsichtsbehörden nach §§ 30/40 BDSG;
15. Versicherungsberater.
Sitzung am 3. und 4. Juni 1981 in Düsseldorf mit den TOP:
2. Anwendung des BDSG auf Adressenverlage und Direktwerbeunternehmen;
3. Anwendung des BDSG auf kirchliche Einrichtungen und Werke, die in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts organisiert sind;
4. Datenschutz im Krankenhaus;
5. Handelsauskunfteien: Gespräch zwischen Vertretern der Handelsauskunfteien und Vertretern der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz am 24. Apr. 1981;
6. Gespräch zwischen Vertretern der SCHUFA und Vertretern der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz am 17. März 1981;
7. Werbeprämien der Bausparkassen;
8. Speicherung und Austausch von Sperrdaten bei Spielbanken;
9. Datenschutzrechtliche Einordnung der pharmazeutischen Verbundwerbung;
10. Führung einer Datei ausgeschlossener Mitglieder durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB);
11. Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im ÖTV-Magazin;
12. Datenübermittlung von Versicherungsunternehmen in der Bundesrepublik an den Arbeitgeberverband;
13. Verwendung von Telefoncomputern in Hotels;
14. Stellung des Betriebsrats;
15. Aufbewahrung von Konsolprotokollen;
16. Datenschutzrechtliche Einordnung von Unternehmen, die COM-Verfahren betrieben;
17. "Düsseldorfer Kreis" und Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit; hier: Weiterleitung der Ergebnisniederschriften an die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände;
18. Prüfkompetenz der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Fällen der Auftragsdatenverarbeitung bei Unternehmen des vierten Abschnitts des BDSG (§ 7 DSG NW und gleichlautende Ländervorschriften);
19. Internationaler Datenschutz: Europaratskonvention/hilfeleistende Stelle im Sinne der Art. 13 ff. der Konvention;
20. Auskünfte von privaten Stellen an Strafverfolgungsbehörden;
21. Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes;
22. Heiratsvermittlung per Computer;
23. Postversand der Banken mit offener Kontonummer.
Sitzung am 13. und 14. Okt. 1981 mit den TOP:
2. Dritte Konferenz der nationalen Datenschutz-Kontrollinstitutionen vom 6. bis 10. Okt. 1981 in Paris;
3. Vertrauliche Behandlung der Protokolle des "Düsseldorfer Kreises";
4. Datenschutz bei Adressenverlagen und Direktwerbeunternehmen;
5. Medienprivileg;
6. "Schutzwürdige Belange";
7. Datenschutzrechtliche Einordnung der pharmazeutischen Verbundwerbung;
8. Datenschutz in der Versicherungswirtschaft;
9. SCHUFA;
10. "Kalenderauskunfteien";
11. Datenschutzrechtliche Einordnung von Unternehmen, die COM-Verfahren betreiben;
12. Modellprogramm der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Bereich;
13. Redaktioneller Beitrag für die "Computer-Zeitung";
14. Verband der Handelsauskunfteien;
15. Datenerschleichung/Datenbetrug;
16. Werbeprämien bei Bausparkassen;
17. Verfahren bei Abstimmungen im "Düsseldorfer Kreis"
Sitzung der für den Datenschutz zuständigen Länderreferenten ("Düsseldorfer Kreis") am 3. und 4. Febr. 1981 in Münster mit den Tagesordnungspunkten (TOP):
2. Verband der Handelsauskunfteien;
3. Datenschutzklausel in Bausparverträgen (Einwilligung, Benachrichtigung);
4. Datenübermittlung durch die SCHUFA an Wohnungseigentümer zum Zwecke der Überprüfung der Bonität von Mietern;
5. Datensammlungen bei Vermieter- oder Mieterorganisationen über Vergleichswohnungen;
6. Stellung des Betriebsrats;
7. Datenschutz und Publizistik;
8. Veröffentlichung personenbezogener Daten in Adressbüchern in nach Straßen und Hausnummern sortierter Form;
9. Datenschutzrechtliche Beurteilung der sog. "Rennlisten" in der Versicherungswirtschaft;
10. Privatärztliche und -zahnärztliche Verrechnungsstellen e. V.;
11. Aufbewahrung von Konsolprotokollen;
12. Schwarzfahrerdatei;
13. Programmierte Unterweisung zur Datensicherung;
14. Erhebung von Kosten für die Aufsichtsprüfungen durch die Aufsichtsbehörden nach §§ 30/40 BDSG;
15. Versicherungsberater.
Sitzung am 3. und 4. Juni 1981 in Düsseldorf mit den TOP:
2. Anwendung des BDSG auf Adressenverlage und Direktwerbeunternehmen;
3. Anwendung des BDSG auf kirchliche Einrichtungen und Werke, die in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts organisiert sind;
4. Datenschutz im Krankenhaus;
5. Handelsauskunfteien: Gespräch zwischen Vertretern der Handelsauskunfteien und Vertretern der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz am 24. Apr. 1981;
6. Gespräch zwischen Vertretern der SCHUFA und Vertretern der obersten Aufsichtsbehörden für den Datenschutz am 17. März 1981;
7. Werbeprämien der Bausparkassen;
8. Speicherung und Austausch von Sperrdaten bei Spielbanken;
9. Datenschutzrechtliche Einordnung der pharmazeutischen Verbundwerbung;
10. Führung einer Datei ausgeschlossener Mitglieder durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB);
11. Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im ÖTV-Magazin;
12. Datenübermittlung von Versicherungsunternehmen in der Bundesrepublik an den Arbeitgeberverband;
13. Verwendung von Telefoncomputern in Hotels;
14. Stellung des Betriebsrats;
15. Aufbewahrung von Konsolprotokollen;
16. Datenschutzrechtliche Einordnung von Unternehmen, die COM-Verfahren betrieben;
17. "Düsseldorfer Kreis" und Zusammenarbeit mit der Öffentlichkeit; hier: Weiterleitung der Ergebnisniederschriften an die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände;
18. Prüfkompetenz der Landesbeauftragten für den Datenschutz in Fällen der Auftragsdatenverarbeitung bei Unternehmen des vierten Abschnitts des BDSG (§ 7 DSG NW und gleichlautende Ländervorschriften);
19. Internationaler Datenschutz: Europaratskonvention/hilfeleistende Stelle im Sinne der Art. 13 ff. der Konvention;
20. Auskünfte von privaten Stellen an Strafverfolgungsbehörden;
21. Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes;
22. Heiratsvermittlung per Computer;
23. Postversand der Banken mit offener Kontonummer.
Sitzung am 13. und 14. Okt. 1981 mit den TOP:
2. Dritte Konferenz der nationalen Datenschutz-Kontrollinstitutionen vom 6. bis 10. Okt. 1981 in Paris;
3. Vertrauliche Behandlung der Protokolle des "Düsseldorfer Kreises";
4. Datenschutz bei Adressenverlagen und Direktwerbeunternehmen;
5. Medienprivileg;
6. "Schutzwürdige Belange";
7. Datenschutzrechtliche Einordnung der pharmazeutischen Verbundwerbung;
8. Datenschutz in der Versicherungswirtschaft;
9. SCHUFA;
10. "Kalenderauskunfteien";
11. Datenschutzrechtliche Einordnung von Unternehmen, die COM-Verfahren betreiben;
12. Modellprogramm der Bundesregierung zur Reform der Versorgung im psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Bereich;
13. Redaktioneller Beitrag für die "Computer-Zeitung";
14. Verband der Handelsauskunfteien;
15. Datenerschleichung/Datenbetrug;
16. Werbeprämien bei Bausparkassen;
17. Verfahren bei Abstimmungen im "Düsseldorfer Kreis"
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), 1978-
Akte
deutsch
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
24.04.2026, 11:45 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) (Tektonik)
- Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) (Tektonik)
- Inneres (Tektonik)
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz (Bestand)
- B 347 Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Gliederung)
- Allgemeine Angelegenheiten des Datenschutzes (Gliederung)
- Zusammenarbeit, Sitzungen, Arbeitskreise (Gliederung)
- Organsisation der obersten Aufsichtsbehörden zur Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich.- "Düsseldorfer Kreis" (Serie)
- Sitzungen des "Düsseldorfer Kreises" (Serie)