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Adam, Schenk von Essen, bekundet: Als die Äbtissin Beat-rix von Essen den Ritter Gerlach von [ ]scheyt zu ihrem Vasallen machte, indem sie ihm 25 Mark Pfennige brabantisch zum Kauf von Gütern gab, die er von ihr zu Lehen nehmen sollte, und ihm für diese Summe das Schultenamt in Breisig (Bryseke), unbeschadet ihres jederzeitigen Einlöserechtes, verpfändete, da hat der Aussteller dies-e Summe dem genannten Ritter gegeben im Einverständnis mit dem Kapitel und das Schultenamt eingelöst, das ihm die Äbtissin nun unter folgenden Bedingungen überlässt: Er soll die Rechte der Äbtissin und des Stifts in Breis-ig wahren, das Amt nicht verpfänden oder einen Vert-reter einsetzen (nee aliquem ibi officiatum michi substituam), falls er selbst einmal weg muss, es sei denn mit Willen der Äbtissin. Die Äbtissin hat jederzeit die Möglichkeit, das Amt von ihm einzulösen. - Es siegeln Graf Engelbert von der Mark, Dietrich, Herr von Isenburg (Ysenborch), Ludwig, Burggraf von Hammerstein (Hamersteyn), Herr Paul von Eyc, Herr Heinr-ich von Vittinghoff (Vitinchoue) gen. Costere, Ritter, und Hermann von Horst. Datum a.d. 1308, [ ].

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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