Mannbuch vom Jahr 1566. N.B.: Eine auf Befehl des Lehenherrn von dem Lehenstatthalter und Lehenschreiber vorgenommene Erkundigung respektive Vorladung der Lehenträger zur Angabe ihres und des Namens des Lehens, dessen Lage und Pertinenzien; ob, wie der Lehenträger das Lehen requiriert habe, ob er es in Selbstbenutzung oder verpachtet oder verpfändet habe; ob es versplissen sei; ob die Lehenserneuerung zu gehöriger Zeit geschehen und die Lehendienste geleistet worden pp. Diese Bemerkung gilt für die folgenden Mann- und Erkundigungsbücher.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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