Heinrich, Generalvikar des Erzbischofs Karl von Besancon, absolviert Johannes v. Neuhausen und vier andere gen. edle Herren, Diener des Grafen Friedrich v. Württemberg, von der Strafe der Exkommunikation, die sie sich zugezogen haben könnten durch ihre Anwesenheit bei der Hinrichtung eines Priesters, der auf Befehl des obengen. Grafen in der Nähe von Mömpelgard an einem Baum aufgeknüpft worden war. (Unterschrift: "Rosseleti mit Vermerk: "Per dominum vicarium") Dabei: Nebst 2 unbegl. Abschr., Pap., des 18. und 19. Jhd.