Papst Leo X. verleiht auf Anstehen des Johann Ingenwinkel, Propst zu Xanten (notarius scriptor et familiaris, qui etiam cubicularius et continuus commensalis noster extitit, wie ihn der Papst nennt), und zur Fabrik der Martinikirche zu Emmerich, welche wegen der steten Beschädigungen durch den Rheinstrom besonderer Mittel bedürfe, einen vollkommenen Ablass, welchen dort, an jedem der Tage des Jahres, wo in den Kirchen zu und vor Rom Ablass zu gewinnen ist, ein jeder der zu besagter Fabrik beisteuern werden, eben so erwerben könne, als wenn er persönlich die Kirchen Roms besucht hätte; dem Kapitel wird dabei wegen des daher strömenden Volkes gestattet, vier und mehrere Beichtväter, auch aus dem Mendikantenorden, heranzuziehen, welche von allen Kirchenstrafen, von allen Sünden, so enorm sie auch wären, von den referierten Fällen mit Ausnahme der in der Bulla coena Domini, zu absolvieren, auch Eide, wenn nur einem Dritten kein Präjudiz daraus erwachse, zu erlassen und Gelübde mit Ausnahme der Pilgerschaft über Meer, zu den hl. Aposteln und nach Rom, wie auch zu dem hl. Jakob zu Compostella, aufzuheben Macht haben sollen. D. Romae 1515 Vo non. mart. anno III. Original, Pergament, Bulle.