Heinrich [V.] d. Ä. und sein Sohn Heinrich [VI. d. J.], Vögte von Gera, verkaufen der durch den Landkomtur Marquard Zöllner vom Rotenstein (Zolner von dem Rotinsteyne) vertretenen Deutschordensballei Thüringen wiederkäuflich für 600 Schock breite Meißener [Groschen] (sechshu<o>ndert breyte schog Missener) ihre Burg Burgk (unsir vestin, dy ginant ist dy Borg) mit genau angeführtem Zubehör, ihr Dorf Möschlitz (Mu<o>slicz, Muslicz) mit dem Halsgericht sowie näher bestimmte Roggen-, Hafer-, Hühner-, Käse-, Eier-, Mohn-, Flachs- und Geldzinse und das Gericht im dem Deutschen Orden gehörigen Dorf Mönchgrün (Monchegru<e>ne). Vom Zubehör des Schlosses Burgk wird der Wald mit Ausnahme von Rechten an Brenn- und Bauholz sowie Jagd auf Rotwild, Hirsche, Hirschkühe und Rehe nicht mit verkauft. Die Modalitäten des Rückkaufs sowie weitere mit dem wiederkäuflichen Verkauf zusammenhängende Rechtsfragen werden geregelt. - Siegel der Aussteller angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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