Search results
  • -16 of 4,959

Der Schultheiß und die Richter der Stadt Gengenbach entscheiden einen Erbschaftsstreit zwischen Konrad Soler als Vormund des Ludwig, Hansen Wirsensees Sohn aus erster Ehe, einserseits und Lutin Hansen, als Vormund von Hans Wirsensees jüngstem Kinde aus dritter Ehe andererseits um das Erbe das Balt, Hans Wirsensees Sohn aus zweiter Ehe, dahin dass dem genannten Ludwig drei Viertel, Lutin Hansens Vogtskind, ein Viertel der genannten Erbschaft zufallen soll, nachdem Ludwig auch noch die auf seine beiden verstorbenen rechten Geschwister entfallenden Erbteile zufallen solle. Wirsensee hinterließ fünf Kinder, drei aus erster, ein Kind aus zweiter und ein Kind aus dritter Ehe.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...