Frau Lyse von Zornheim ("Zarnheim"), Antzen Gipter Witwe, bekundet vor Schultheiß und Schöffen, dass sie Jungfrau Cecilien, Tochter des + Herrn Jakob zum Baumgarten ("Bangarten") von Mainz ("Mentz"), 12 Malter Korn Ewiggült Mainzer Maß aus folgenden sonst zinsfreien Äckern alljährlich in das Wohnhaus der Genannten zu Mainz zwischen den zwei Frauenmessen, "dye da fallent in dem Auguste", zu reichen habe; die Äcker hat die Zinsreicherin nur auf Lebzeit inne. Alljährlich soll 1 Morgen gedüngt werden. Instandhaltungs-und Gültversäumnisklausel. - Güterbeschreibung: 2 1/2 Morgen oben an dem Dorf an dem "Munche an Werlifwegen" (!); 4 1/2 Morgen "bi Jacob von Lorich über dem kleynen ubern wege"; 2 1/2 Morgen "off Ebirhart von Badenheim in der andern Gewanden"; 3 Morgen an den Nonnen von St. Klara in derselben Gewann; 2 Morgen an Ritter Johann von Badenheim, stoßen über Wahlheimer Weg; 1 1/2 Morgen neben der Witwe ("wedewen") Hof über der Odernheimer Straße; 2 Morgen neben den Frauen von Altmünster über die Odernheimer Straße; 2 Morgen an Herrn Eberharts Weingarten "wff dem uber berge". [Summe: 20 Morgen].
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