In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Klage (vor dem Stadtrichter) der Witwe Konhorst gegen Gerhard Modersohn wegen Rückzahlung eines Darlehens und Zinsen.
Enthält: Der Beklagte wendet ein, er habe das Geld nicht als Darlehen erhalten, sondern deswegen, weil er der Klägerin ein Stück Hofraum überlassen habe. Da er hierfür keinen Beweis antritt, wird er verurteilt.