Ausschreiben zu kurkölnischen Landtagen (wegen Vettelhoven) und jülich- bergischen allgemeinen Landtagen und Unterherrentagen (wegen Dreiborn, Nörvenich, Langendorf, Ringsheim) sowie kurkölnische und jülich- bergische Ausschreiben von Steuern, Kontributionen, Lehnsdiensten an die Herren von Harff zu Dreiborn