Die Brüder Friedrich (Frizce, Frizsche) und Dietrich (Dyther) von Wickerstedt (Wykerstet) bekennen, dass sie vom Kloster Heusdorf (Husdorf) gegen eine bestimmte Zinszahlung und für den Zeitraum von vier Jahren zwei Mühlen in Wickerstedt erhalten haben. Insgesamt sollen sie jährlich sechs Malter Roggen (sehes malder gutes korns) und zwei Schweine bzw. deren Gegenwert von einem schmalen Schock und vier Groschen zu festgelegten Terminen zahlen, und zwar zu Michaelis, Weihnachten und Walpurgis. Den dazugehörigen Garten und die Weiden{1} dürfen sie ebenfalls nutzen. Die Weiden sollen zur rechten Zeit gehauen werden, wenn sie nicht dringend für die Wehre (zcu den weren) benötigt werden. Die Wehre sollen sie auf eigene Kosten (by unser kost) und ohne Hilfe des Klosters instand halten (machin, bereyten unde fertigin). Des Weiteren geloben die Aussteller, dass sie ihre eigene Mühle, die ebenfalls in Wickerstedt steht, nicht mit einem Fachbaum{2} (vachbomme) oder anderen Dingen erhöhen werden, um die Mühlen des Klosters nicht zu schädigen. Die Walkmühle des Klosters bleibt weiterhin in dessen Besitz, darf aber von Mühlgästen (mulgeste) der Aussteller an bis zu zwei Tagen (daz iz mit nichte mochte gesin uf ein adir uf zcwene tage) mitgenutzt werden. Nach Ablauf der vier Jahre müssen beide Mühlen dem Kloster unbeschadet wieder übergeben werden. Beide Seiten bestellen je zwei Personen (frunde), die die Mühlen begutachten sollen (dy do izcunnt besehen sullen unde achten alle stucke). Das Kloster behält sich außerdem vor, zehn Malter Korn pro Jahr innerhalb des genannten Zeitraums in diesen beiden Mühlen ohne Abgaben zu mahlen. - Siegel Friedrichs von Wickerstedt, das durch Dietrich mitgenutzt wird (des ich Dyther ... gebruchen zcu dismal), angekündigt. 1 Aus dem Zusammenhang im Urkundentext ergibt sich hier die Baumart und nicht die Grasfläche. Weidenäste wurden zum Bau der Wehre verwendet. 2 Ein Baum, mit dem Wasser aufgestaut wird, auch Wehrbaum genannt. Daran als Transfix angeheftet: Sowohl die vom Kloster [Heusdorf] bestellten Konrad, Müller von Mattstedt (Matstet), und Herbert, Müller von Apolda (Appolde), als auch [die von den Brüdern Friedrich und Dietrich von Wickerstedt bestellten] Hans Schik und Heinrich Müller beurkunden, dass sie die Mühlen und die dazugehörigen Wehre, Gärten und Weiden besichtigt haben. Die Vorzüge und Mängel der Mühlen werden folgendermaßen beschrieben: Da sint vom erstin gute rader, zcwey gute ysen unde reife sat zcu getreben, gute zcapphen ane ein, den muz man bezsern, ouch ein flozholzc, daz wart gekouft umbe nun schillinge pheninge, da sint nicht gute gerinne, da sint gute loufere, zcwene bodime sint nicht gut{1}, do sind ouch zcwene billen. - Keine Siegelankündigung. 1 Von gleicher Hand über der Zeile ergänzt.