Heinrich von Soetern bekundet, dass Gerhard Graf zu Sayn ihn, laut inseriertem Lehensbrief, belehnt hat zu Mannlehen mit der Hälfte an seinem Liebfrauenweinzehnten zu Andernach, zwei Seelzehnten zu Andernach und einem Seelzehnten zu Miesenheim und einem Teil am Kornzehnten zu Kettig.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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