Obligation des Bischof Bernhard von Raesfeld, in der er bezeugt, dass er mit Wissen und Einverständnis des Domkapitels Münster dem Bernhard Dyrickinck, Vikar zu Honholte (Hohenholte), dessen Nachkommen oder dem Inhaber dieser Schuldverschreibung eine jährliche Rente in Höhe von 5 Rheinischen Goldgulden oder 5 Joachimstalern, zahlbar am Tage Viti martyris, gegen eine Hauptsumme in Höhe von 100 Rheinischen Goldgulden verkauft habe. Die jährliche Rente stammt aus den Einnahmen des stiftseigenen Hofs tho Grotenn Tegerdinck, gelegen in der Schonnebecker Bauerschaft im Kirchspiel Roxel, der auch gleich den Einnahmen aus allen Ämtern und Kirchspielen als Unterpfand gesetzt wird. Es folgen Ausführungen zur Schadloshaltung und Loskündigung. Siegelankündigung des Ausstellers und Domkapitels. den dinxtedach nha Viti martyris

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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