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Gundheim: Johann, Erzbischof zu Mainz und Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein haben die Teile, die Heinrich Kemmerer Ritter und Gerhard v. Meckenheim an d...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 6 Orte, Buchstabe G >> 6.14 Gundheim
1417 März 6
Kurpfalz
Ausfertigung, Pergament, ein anhängendes Siegel, ein weiteres Siegel fehlt (Pergamentpressel vorhanden)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: der geben ist zu Boparten nach Christi geburte in dem 1417. jare off den samßtag vor dem sontage reminiscere in der vasten
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gundheim: Johann, Erzbischof zu Mainz und Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein haben die Teile, die Heinrich Kemmerer Ritter und Gerhard v. Meckenheim an dem Schloß und dem Dorf zu Guntheim und auch an Häusern, Weingarten, Äckern, Wiesen, Garten und anderen Gütern im Dorf und Gemarkung gehabt haben, wegen ihrer Verschuldung zu ihren Händen genommen und sie wollen ihre Amtleute dazu schicken, diese Güter in zwei gleiche Teile zu teilen und darum zu losen und jeder will den ihm zufallenden Teil behalten.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: als die zwey teyl die heinrich kemerer ritter und gerhart....gehabt haben zu guntheym an sloß und dorff verfallen sin....zu meynß und ....ludwyg 1417
dazugehöriges Papierregest siehe A 2 Nr. 19
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.