Vor den Assessoren des Kammeramts und Stadtgerichts Jakob Clemens Dahm und Albert Raskopf bezahlen der Bürger und Apotheker Johann Ludwig Liebler und seine Ehefrau Clara Elisabetha nach gerichtlicher Deputation für das am Markt gelegene Cetto'sche Haus den Kaufpreis in Höhe von 10.630 Gulden. Das Haus, das von dem "Materialisten" von Rahsfeld und dem Krämer Gottlieb Jung genutzt wurde, ist am 28.06.1770 bei der amtlichen Versteigerung von dem Holzschreiber Ritter im Namen der Eheleute Liebler meistbietend ersteigert worden. Der Kaufpreis wird dergestalt beglichen, dass die Eheleute Liebler 630 Gulden aus eigenen Mitteln "coram comissione" bar zahlen und den Rest von der Witwe Maria Francisca Birckenstock von Erbach leihen. Die Summe erhalten die Eheleute Liebler von dem Beauftragten und Schwiegersohn der Frau Birckenstock, dem Herrn Susanna, in "guthen Silber und auch etwas gold Sorten" nach dem 24 Gulden Fuß und quittieren sie und bezahlen davon die der Hofapothekerswitwe Ritter zustehende Hypothek in Höhe von 6.000 Gulden zuzüglich rückständiger Zinsen für ein Jahr und 10 2/3 Monate in Höhe von 510 Gulden bar gezahlt. Die Summe ist dem Provisor der Frau Ritter, Johann Georg Borbeck, "gegen extradier- und cassierte Original Hypothec" gegen Quittung bar ausgezahlt worden. Die Verzinsung beträgt 4%. Im Rahmen einer vierteljährlichen Kündigungsmöglichkeit können die Eheleute Liebler, z. B. beim Verkauf ihres Drittels des ehemals Moll 'schen Hauses hinter der Franziskanerkirche für 2.000 Gulden, von ihrer Hypothek 2.000 Gulden und zwar nach dem 24 Gulden Fuß in "groben Silber und gold Sorten", wie sie sie erhalten haben, ablösen. Als Sicherheit setzen die Eheleute Liebler das neuerworbene Haus und das geerbte Drittel des Moll 'schen Hauses ein. Bei den übrigen zwei Dritteln handelt es sich um einen Fideikomiss. Falls der Fideikomiss "erlediget" wird und das Eigentum an den zwei Dritteln des Hauses an die Eheleute Liebler fällt, wird auch dieser Teil des Hauses als Sicherheit eingesetzt. Als weitere Sicherheiten werden die "Apotheker Gerechtigkeit" und sonstige "haab und nahrung" eingesetzt. Die Eheleute Liebler verzichten auf Rechtsmittel ("non numeratae, nec in rem versae pecuniae, doli, vis, metus, persuasionis, rei non sic, sed aliter gestae, renunciationem non valere, nisi praecesserit specialis"). Frau Liebler verzichtet nach vorheriger Belehrung als Mitschuldende auf ihre besonderen Rechte ("beneficii S(enatus)c(onsul)ti Vellej. der authenticae siqua mulier, privilegii dotis et apportatorum"; "in hiesigem Landtrecht Tit. 4 §4 ratione tertia"). Der Rest des Kaufpreises in Höhe von 4.120 Gulden wurde "ad cistam depositam" gebracht. Siegel des Kammeramts und Stadtgerichts und eigenhändige Unterschriften Dahms und Raskopfs werden angekündigt. "So geschehen Mayntz Anno et diebus quibus supra in gegenwarth des herren Stadtgerichtsschreibers Peter Joseph Danton."