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Versteigerung von Erbgütern eines Brüsseler Hofbediensteten und Zwangsversteigerung wegen Schulden an die landesherrliche Kellnerei
Enthält: Bereits am 21.8.1776 hatte der königliche Hofsattler Franziscus Krees vom Stadtrat zu Brüssel die Berechtigung ("Autorisation") erhalten, durch den landesherrlichen Oberkellner Bernard Joseph d'Honrath, dem er am 7.10. die entsprechende Vollmacht erteilt hatte, die elterlichen Erbgüter seiner (Krees) verstorbenen Ehefrau sowie die in der Ehe erworbenen Besitzungen [in Kerpen] öffentlich an den Meistbietenden zu verkaufen. Dies geschah in Anwesenheit der Schöffen Leonard Sieger und Johann Peter Reiff und des Gerichtsschreibers Johann Peter Wolters am 2.(?) Mai 1778. Der Unterpächter N. N. [wohl Johann Eßer], dem das Land dadurch "abgeboten" wurde, sollte zu Martini 1778 an den Oberkellner ein bestimmte Summe Kronentaler, jeder zu 38 Blaffert [4-Albus-Münze] gerechnet, bezahlen (Nr. 1-3). Dieser Johann Eßer hatte nämlich offensichtlich Schulden an die Kellnerei, die bei dieser Gelegenheit durch die Versteigerung von dessen Haus, Hof und Benden ausgeglichen werden sollten. Daher bat der Kläger am 19.5.1778 mit der Taxierung und Distraktion bei Eßer fortzufahren. Es wurde der 29.5., nachmittags um 2:00 Uhr dafür angesetzt. Am 10.10.1780 waren 30 Rtlr auf Stall und Scheuer des Johann Eßer eingegangen.