Nikolaus Häne, Altarist am Frauenaltar zu St. Katharina, belehnt mit Wissen seines Lehnsherren, des Abts Johannes [von Leuzenbronn d.Ä.] von Murrhardt, Hans Lachmann zu Uttenhofen mit dem Hummelgarten zu Uttenhofen zwischen den Gärten des Seitz Dietrich und Konz Anwald und mit einem Acker auf dem Forst zwischen dem Acker des Hermann Schultheiß und dem Diebacker zu einer Gült von 6 Schilling Heller, 1 Fastnachtshuhn. Da die Grundstücke mit dem Hauptrecht so beschwert waren, daß man sie nicht mehr bauen und wüst liegen lassen wollte, soll es jetzt zu einem Hauptrecht von 1 Gulden rheinisch stehen.