Klage wegen Rechtsverweigerung in Sachen des Klägers gegen Hermann von Kuhlendahl wegen des Hofes Kuhlendahl (Schmetengut) zu Kuhlendahl in der Herrschaft Hardenberg im Kirchspiel Neviges (Nevis). Der Kläger gibt an, den Hof vom Abt zu Lehen zu haben („ein frey kurmudig Closter gut“), und Hermann von Kuhlendahl habe „als ein frembder zu solchem hofe gar kein gerechtigkeit“. Der Abt lehnte die Rechtshilfe mit der Begründung ab, der Hof sei nicht sein Lehen, sondern sei ihm nur zinsbar, also ein Pachtgut. Daher sei nicht er, sondern das Landgericht Hardenberg bzw. Bertram von Lützerode als Herr von Hardenberg zuständig, der auch das Recht der ersten Instanz beansprucht.
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Klage wegen Rechtsverweigerung in Sachen des Klägers gegen Hermann von Kuhlendahl wegen des Hofes Kuhlendahl (Schmetengut) zu Kuhlendahl in der Herrschaft Hardenberg im Kirchspiel Neviges (Nevis). Der Kläger gibt an, den Hof vom Abt zu Lehen zu haben („ein frey kurmudig Closter gut“), und Hermann von Kuhlendahl habe „als ein frembder zu solchem hofe gar kein gerechtigkeit“. Der Abt lehnte die Rechtshilfe mit der Begründung ab, der Hof sei nicht sein Lehen, sondern sei ihm nur zinsbar, also ein Pachtgut. Daher sei nicht er, sondern das Landgericht Hardenberg bzw. Bertram von Lützerode als Herr von Hardenberg zuständig, der auch das Recht der ersten Instanz beansprucht.
AA 0627, 3074 - K 205/636
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 2. Buchstabe K
1522 - 1526 (1517 - 1526)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann von Kuhlendahl (Kegelntal, Kogelntal, Kogellendall), Köln Beklagter: Abt Johann (von Groningen) von St. Ludger zu Werden; als Interessent Bertram von Lützerode, Herr von Hardenberg Prokuratoren (Kl.): Dr. Eitel Senft 1522 - Dr. Wolfvon Affenstein 1522 - Dr. Leonhard Hochmüller 1522 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Caspar Marth 1522 - Dr. Konrad Swabach 1522 - Dr. Eitel (Ytel) Senft 1522 - Dr. Johann Lump (1522) - Dr. Heinrich Lewesau von Rostock 1524 - Dr. Jakob Kreell 1524 - Dr. Friedrich Reyfstock 1524 Prozeßart: Mandatsprozeß Instanzen: RKG 1522 - 1526 (1517 - 1526) Beweismittel: Behandung des Johann Kuhlendahl mit dem umstrittenen Gut durch den Kellner des Stifts Werden 1517 (Q 8). Designatio expensarum (Q 15). Urkunde der Schöffen von Wesel, Original mit Siegeln (Q 30). Beschreibung: 4 cm, 88 Bl., (z. T. falsch) gebunden; Q 1 - 33. Lit.: Siegfried Kley, Der Besitz der Abtei Werden im Bereich der ehemaligen Herrlichkeit Hardenberg vom 9. bis zum 17. Jahrhundert, in: ZBGV 84 (1968/69), S. 139 - 211, besonders 209 - 211; vgl. Peter Jacobs, Werdener Reichskammergerichtsklagen, in: Beiträge zur Geschichte des Stifts Werden 8 (1901) S. 29f.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:45 MESZ