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Klage 1. des Wilbrand Stael, 2. des Armenhauses am Buddenturm, vertreten durch die Provisoren Johan Krampe, Vikar an Überwasser, und Johan Jödefelt, 3. des Rudolf von Beverförde zum Viehoff ./. a. Kaspar Greve in Soest, b. Johan Holtappel in Telgte. Der Beklagte zu b. und seine Frau Barbara Juddefelt haben i. J. 1582 von dem klagenden Armenhaus ein Kapital von 100 Rth. erhalten; es ist dann in Konkurs geraten; ein Teil des Erlöses aus dem Verkauf seiner Güter ist beim Gruthaus hinterlegt. Hierauf erheben der Kläger u. der Beklagte zu a. Anspruch. Die Beklagten sollen ihre Zustimmung zur Auszahlung an die Kläger geben.

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Stadtarchiv Münster
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