Erzbischof Gerhard von Mainz sagt zu, daß er und seine Nachfolger dem Edlen Rupert von Dürn (Durne) oder dessen Erben Burg und Stadt Walldürn (Durne), sollten diese es von ihm zurückkaufen wollen, mit allen Rechten und Zubehörden, so wie sie ihm von Rudolf Graf zu Wertheim verkauft (obligata) und übertragen worden waren, zurückzugeben. Johannes, Dekan, Eberhard, Kustos, Emicho, Scholaster, Eberhard, Kantor, und das ganze Kapitel der Mainzer Kirche stimmen dieser Zusage zu.