Abt Reinhard von Corvey belehnt auf Bitten des Bischofs Rembert von Paderborn Herrn Johann Kerssenbroick [Kerssenbrock], Vikar der Domkirche zu Osnabrück (Osenbrugge), zum Behuf seines Sohnes Franciscus und dessen Sohnes mit dem "Goekenhof" zu Oldendorf (Oldendorppe), im Kirchspiel Ostercappeln (Oister Kappelen), in der Herrschaft "Dryhusen" Stifts Osnabrück, wie ihn vormals Hernrick Fresent [?] u.a. und zuletzt Otto von Kersenbroick [Kerssenbrock] zu Lehen hatte, gegen die Verpflichtung, jährlich auf Michaelis zwei Osnabrücker Schillinge zu zahlen. Am mondage na reminiscere.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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