Anspruch auf die kurköln. Wind- und Roßmühle zu Uerdingen. Die umstrittene Mühle erwarb Matthias Gerhards, der zweite Mann der Catharina Kirschkamps, am 16. Aug. 1669 zur Erbpacht (emphiteutecarius). Er entrichtete ein einmaliges „Laudemium“. Das Ehepaar soll eine Einkindschaft (Gleichberechtigung aller Kinder) eingerichtet haben. Beim Tod des Matthias waren seine fünf Kinder (Johannes Karl, Esther, Sibilla, Christine und Johann Dietrich) alle noch minderjährig. Umstritten ist, ob alle anderen Kinder die Mühle ihrem Bruder bzw. Halbbruder Christian Thomberg, einem Sohn ihrer Mutter aus der ersten Ehe mit Laurentius Thomberg, übertrugen oder ob er sie von seiner Mutter nur gepachtet hatte, ob also sein Sohn erbberechtigt ist oder nicht. Der Appellat Heinrich Thomberg ist ein Sohn des Christian Thomberg aus erster Ehe mit Agnes Müller. Eine zweite Ehe Christians mit Ida Hagbolt blieb kinderlos. Nach seinem Tod heiratete Ida Heinrich Kämmerling. Ihre gemeinsamen Kinder sind die Appellanten. Ida Hagbolt nahm die Mühle (nach Auffassung des Appellaten widerrechtlich) in Besitz. Die Erben des Matthias Gerhards sollen ihr die Ansprüche zediert haben. Das RKG bestätigte am 7. September 1726 die Urteile der Vorinstanz und verurteilte die (inzwischen volljährigen) Appellanten zur Abtretung der Mühle und der seit Klageerhebung erzielten Einnahmen gegen Zahlung des ihren Eltern geschuldeten Betrages.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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