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Galli Zimmerman, seßhaft zu Egelfingen, bekundet, daß er von dem ehrbaren Michel Lacher, gleichfalls seßhaft zu Egelfingen, ein Bohngärtlein (Bongärtlin) zu Egelfingen, zwischen den Gütern der Frühmeß zu Scheer und der Pfründe von Veringenstadt (Feringen) gelegen, auf dem er mit Wissen und Willen des gen. Michel Lacher auf eigene Kosten ein Haus erbaut hat, zu einem recht eigenen Erblehen verliehen bekam. Der A. und seine Erben und Nachkommen dürfen das Lehen nutzen, versetzen und verkaufen, doch soll es nicht verändert werden. Der A. und seine Erben haben als Bodenzins aus dem Gärtlein und dem Haus jährlich an den gen. Michel Lacher und seine Erben und Nachkommen als Inhaber des Gütleins Gammertingen (Gamertingen) an Martinstag [11. Nov.] 12 Batzen zu geben. Für den Fall, daß der A., seine Erben und Nachkommen dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können sich der Lehengeber, seine Erben und Nachkommen an deren Gut und Haus schadlos halten. Sollte das Haus verkauft werden, soll es für ziemliches Geld an den Lehengeber oder seine Erben verkauft werden. Wenn diese es aber nicht kaufen wollen, kann es auch an jemand anderen verkauft werden. Wenn das Haus aber abgehen und in Jahresfrist nicht mehr gebaut werden sollte, soll das Bohngärtlein wieder an das Gütlein zu Gammertingen zurückfallen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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