Jakob Hiller aus Nabern bei Kirchheim/Teck, wegen Ehebruchs mit Anna Gör aus Riederich zu Stuttgart gef. und nach geistlichem und weltlichem Recht peinlicher Strafe ver fallen, jedoch in Anbetracht seiner Jugend begnadigt und freigel., gelobt eidlich, seine Atzung zu bezahlen, dergleichen Handlungen nicht mehr zu begehen und sich fortan wohl zu verhalten, und schwört U.