Stefan, Sohn des Albrecht Landauer von Barbing, bestätigt, dass Abt Ambrosius von St. Emmeram ihm Erbrecht auf dem Hof des Klosters bei dem falthor in Barbing verliehen hat. Er und seine Erben sollen den Hof persönlich bebauen und davon Gattergült, Wiesengült sowie raiß, Steuer, Scharwerk, ehafft oder Gewohnheiten leisten (siehe die Belehnungsurkunde Nr. 2955). S: Ciriacus von Preysing, Pfleger von Barbing

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv