Kläger: Michael Rheder, Domdekan und Syndicus in Hamburg, Eberhard Moller, Ratsherr, Paul Hane, Meino von Eitzen, Eibert Schulte, Jürgen Scheele, Hieronymus Vögeler, namens seiner Schwiegermutter Anna Wackerhagen, und Matthias Schiphower, namens der Witwe Christine Schuldorp, sämtlich Bürger zu Hamburg und Gläubiger des Christoph S(ch)nepel, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Beklagte).- Beklagter: Eberhard von Bergen, Bürger zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1577, 1589 et 1608) citationis ad reassumendum; Einweisung des Beklagten in ein Brauerbe des Christoph Schnepel am Rödingsmarkt in einem Streit um die Gültigkeit einer Obligation trotz eines Kassations-Vermerks und um die Priorität der Forderung des Beklagten aus einer Bürgschaft
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Kläger: Michael Rheder, Domdekan und Syndicus in Hamburg, Eberhard Moller, Ratsherr, Paul Hane, Meino von Eitzen, Eibert Schulte, Jürgen Scheele, Hieronymus Vögeler, namens seiner Schwiegermutter Anna Wackerhagen, und Matthias Schiphower, namens der Witwe Christine Schuldorp, sämtlich Bürger zu Hamburg und Gläubiger des Christoph S(ch)nepel, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Beklagte).- Beklagter: Eberhard von Bergen, Bürger zu Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis, nunc (1577, 1589 et 1608) citationis ad reassumendum; Einweisung des Beklagten in ein Brauerbe des Christoph Schnepel am Rödingsmarkt in einem Streit um die Gültigkeit einer Obligation trotz eines Kassations-Vermerks und um die Priorität der Forderung des Beklagten aus einer Bürgschaft
211-2_S 48 Teil 3
S 3443
211-2 Reichskammergericht
Reichskammergericht >> S
1553-1608
Enthält u.a.: (4) Kläger: Dr. Paul Haffner (1569). Dr. Christoph Behem (1578). Dr. Marsilius Bergner (1590). Beklagter: Dr. Jacob Friedrich Meurer (1569). Dr. Sebastian Linck (1575). Dr. Johann Stöckle (1585). Lt. Hartmann Kogman (1589). Dr. Sigismund Haffner (1608).- Instanzen: 1. Obergericht 1567-1568. 2. Reichskammergericht 1569-1608.- Darin: Obligation von 1553 des Christoph Schnepel über 2000 Taler für Heinrich von der Wense, Gutsbesitzer auf Wense bei Fallingbostel, mit einer Bürgschaft des Beklagten und des Detlef Semer; Vergleich des Christoph Schnepel 1557 mit seinen Gläubigern; Urteile des Niedergerichts in ähnlichen Streitfällen 1554-1563; Kommissionsbericht von 1589 des Dr. Heinrich vom Holtze über die Befragung zahlreicher Zeugen in Hamburg; Gutachten des Dr. Liborius Tesmar in der strittigen Sache (in lateinischer Sprache).
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
07.03.2025, 11:58 MEZ