Das straßburg. Hofgericht erteilt dem Stift Jung St. Peter zu Straßburg die Inmission in näher beschriebene Zinse zu Oberfußbach, Diebersbach, Oberkirch, Offenburg, auf die ihnen von Culmann v. Schauenburg eine jährliche Gült von 4 Gulden rhein. angewiesen worden war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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