Dekret über die Konstanzer bzw. (seu) Churer Kanonisation des seligen Fidelis von Sigmaringen aus dem Orden der Kapuziner, des ersten der Missionare der Kongregation de propaganda fide, welcher von Häretikern getötet wurde Nach der am 24. März 1729 erfolgten Seligsprechung wurde das Verfahren wiederaufgenommen. Prozesse in Konstanz und Mailand, zwei vorbereitende Kongregationen 1742 und 1743. Auf Antrag (instante) des Frater Maximilian a Vranghena aus den Kapuzinerorden, definitor generalis et postulator huius causae, wurde auf einer Gereralkongregation mit Kardinal Alexander Albani (anstelle des abwesenden Kardinals Aldrorandi) in Gegenwart des Papstes Benedikt XIV. über die Wunder beraten. Der Papst erbittet Bedenkzeit und erklärt dann in Gegenwart des Promotors und des Kongregation Sekretärs von vier vorgestellten Wundern zwei - die Heilung des Frater Candidus von Mailand, Angehörigen (religiosi professi) des Kapuzinerordens, und des vierjährigen Knaben Joseph Kirner - für anerkannt und befiehlt, ein Dekret zu veröffentlichen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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